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PV-Info 12, Dezember 2024, Seite 19

Anrechnung ausländischer Arbeitszeiten auf den Abfertigungsanspruch von Gebietskörperschaften

Anna Mertinz und Elisabeth Plese

Die Höhe der Abfertigung alt nach § 84 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) richtet sich nach den geleisteten Dienstjahren. Dazu zählen auch Dienstzeiten bei anderen inländischen Gebietskörperschaften. Unerwähnt lässt das Gesetz Dienstzeiten bei innereuropäischen Gebietskörperschaften. In seinem Urteil 8 ObA 21/24g vom stellte der OGH fest, dass Dienstzeiten, die ein Dienstnehmer bei Gebietskörperschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten geleistet hat, ebenso wie Dienstzeiten bei inländischen Gebietskörperschaften für den Abfertigungsanspruch nach dem VBG relevant sind. Die Nichtanrechnung dieser Dienstzeiten würde einen Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit darstellen und wäre unionsrechtswidrig. Beleuchtet wird in diesem Beitrag auch, inwieweit diese Entscheidung für Arbeitsverhältnisse außerhalb des VBG relevant sein kann.

Die Klägerin war von bis zum als Vertragslehrerin bei der Beklagten angestellt. Das Dienstverhältnis endete einvernehmlich, da die Klägerin nach Vollendung des 60. Lebensjahres die Alterspension in Anspruch nahm. Bei der Berechnung der Abfertigung alt berücksichtigte die Beklagte insgesamt 24 Jahre, einen Monat und 17 Tage an Dienstzeiten. Damit erhielt die Klägerin als Abfertigung alt gemäß § 84 Abs 4 VBG 1948 das N...

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