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Rückzahlung von Kosten vom Arbeitnehmer gewünschter Sonderausstattungen des Dienst-PKW
Die Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer, die nur von ihm gewünschten Sonderausstattungen des Dienst-PKW finanziert und bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses keine Rückzahlung erhält, ist nicht jedenfalls sittenwidrig. Ist die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer „mitverursacht“, so ist die vereinbarte Verweigerung der Rückzahlung für Sonderausstattungen, die dem Arbeitgeber keinen Mehrwert bringen, zulässig. Dies auch dann, wenn die Nutzung des PKW aufgrund eines vom Kläger verursachten Unfalls nur kurz gedauert hat und der Arbeitnehmer von einer dauerhaften Nutzung ausgegangen ist ().
Sachverhalt
Der Kläger war beim beklagten Arbeitgeber von bis zur einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum beschäftigt. Am übergab die Beklagte dem Kläger ein von ihm ausgesuchtes und von ihr um 36.000 € neu gekauftes Dienstfahrzeug. Der Kläger zahlte vereinbarungsgemäß für ausschließlich von ihm gewünschte Sonderausstattungen 11.700 € an die Beklagte. Da die Beklagte in den vom Kläger gewählten Sonderadaptierungen keinen Mehrwert erkennen konnte, vereinbarten die Parteien, dass der Kläger keinen Rückzahlungsanspruch aus se...