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Lohn- und Sozialdumping - Fehler in der Lohnabrechnung durch Steuerberater
Der VwGH hat zu Ra 2023/11/0167, , festgehalten, dass die Beauftragung einer Steuerberatungskanzlei für sich allein genommen noch kein tauglicher Umstand ist, um sich im Verwaltungsstrafverfahren von der treffenden Verantwortung zu befreien. Vielmehr hat das zur Vertretung nach außen berufene Organ gemäß § 9 VStG im Verwaltungsstrafverfahren darzulegen, dass eine geeignete Kontrolle der beauftragten Person eingerichtet wurde. Es ist durch ein geeignetes internes Kontrollsystem sicherzustellen, dass etwaige Verwaltungsübertretungen verhindert werden bzw im Einzelfall darzulegen, warum es trotz dieses geeigneten Kontrollsystems dennoch zu einer Unterentlohnung gekommen ist
Hintergrund der Entscheidung ist ein Straferkenntnis der BH Dornbirn, das aufgrund einer Unterentlohnung im Zusammenhang mit der Auszahlung von Sonderzahlungen im Zeitraum von 1. 9. bzw bis verhängt wurde. Von der Unterentlohnung waren konkret drei Arbeitnehmer betroffen. Die Unterentlohnung hatte ein Ausmaß von 41,72 % bis zu 50,13 %.
Gegen das Straferkenntnis der Behörde erhob das zur Vertretung nach außen berufene Organ des Unternehmens Beschwerde an das LVwG Vorarlberg. In der Beschwerde wurde insbesondere vorg...