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Die Einlagenrückgewähr
Stellen Sie sich vor, Sie leiten eine Unternehmensgruppe mit verschiedenen Tochtergesellschaften. Jede dieser Tochtergesellschaften hat unterschiedliche Kapitalbedarfe und so erscheint es logisch und effizient, überschüssige Mittel einfach von der einen in die andere Gesellschaft zu verschieben - oben kommt eh alles wieder zusammen und daher sollte das doch kein Problem sein. Ist es aber, und zwar eines, das Sie straffällig machen könnte.
Das Grundprinzip des Kapitalschutzes und seine Rechtsfolgen
Das österreichische Gesellschaftsrecht beinhaltet ein striktes Verbot der Einlagenrückgewähr, das für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt. Dieses Verbot dient dem Schutz der Gläubiger, indem es sicherstellt, dass das eingebrachte Kapital zur Erfüllung von Forderungen verfügbar bleibt. Das Verbot betrifft nicht nur direkte Rückzahlungen an Gesellschafter, sondern auch alle Transaktionen, die das Gesellschaftsvermögen zugunsten eines Gesellschafters ohne angemessene Gegenleistung verringern könnten.
Eng verwandt mit der Einlagenrückgewähr ist die verdeckte Gewinnausschüttung. Hierbei handelt es sich um Leistungen an Gesell...