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Einstufung der Vereinseinkünfte eines Profisportlers
Entscheidung: (Parteirevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Normen: §§ 22, 25, 47 EStG; § 1 VO betreffend die Ermittlung des Einkommens von Sportlern - „Sportler-Verordnung“ (BGBl II 2000/418).
Sachverhalt und Verfahren: Ein Profisportler erstattete Selbstanzeige und legte offen, dass er in mehreren Jahren Einnahmen von Sportvereinen (in bar) erzielt habe. Er beantragte „hilfsweise“, diese Einkünfte gemäß der „Sportler-Verordnung“ zu besteuern.
Das Finanzamt behandelte die Zahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (ohne Steuerabzug), weil alle Merkmale eines echten Dienstverhältnisses (zu den Vereinen) gegeben seien.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte ua aus, der Sportler könne die Sportart ohne Vereinszugehörigkeit nicht ausüben, weshalb er die Einnahmen ohne Vereinszugehörigkeit nicht erzielen könne. Er sei schon aus diesem Grund persönlich und wirtschaftlich in einem Ausmaß vom Verein abhängig, was bereits ein freies Dienstverhältnis und eine selbständige Tätigkeit ausschließe. Er habe die Einnahmen erhalten, damit er für den Verein an Wettkämpfen und Turnieren teilnehme und habe daher dem Verein seine Arbeitskraft als Wettkampf- und Turnierteilnehm...