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bau aktuell 2, Februar 2012, Seite 50

Verhalten bei einer kartellrechtlichen Hausdurchsuchung

Johannes Gruber und Jörg Zehetner

Die Europäische Kommission und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) können Hausdurchsuchungen durchführen, wenn sie einen begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht („Kartellrecht“) haben. Um in diesem Fall die eigenen Verteidigungsrechte wahren zu können, ist größeren Unternehmen die Einrichtung eines „internen Notfallsystems“ zu empfehlen.

1. Vorbereitungen sind wichtig

Unternehmen sollten die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für einen reibungslosen und geordneten Ablauf einer Hausdurchsuchung (europarechtlicher Begriff: „Nachprüfung“; auch „dawn raid“) schaffen. So kann zB bereits im Vorfeld ein – allenfalls rechtlich versierter – Mitarbeiter dazu bestimmt werden, der für die unternehmensinterne Koordination bei einer Nachprüfung verantwortlich ist (Dawn-raid-Beauftragter). Den Mitarbeitern sollte bereits im Vorfeld eine schriftliche Anleitung zur Verfügung gestellt werden, sodass alle Mitarbeiter bei Eintreffen der Ermittlungsbeamten sich der Anleitung entsprechend verhalten können. Erfahrungen der Betroffenen zeigen, dass eine Anleitung für den Fall einer Durchsuchung großen praktischen Wert haben kann: Unsicherheiten werden re...

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