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bau aktuell 6, November 2011, Seite 206

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Deutschland

Ernst Ebert und Maria-Rebecca Legat

Der vorliegende Beitrag stellt den Stand der Entwicklung der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie Hintergründe und strategische Überlegungen im Zusammenhang mit der aktuellen Novellierung vor.

1. Historie der HOAI

Gebührenordnungen sind in Deutschland nichts Außergewöhnliches. Die staatlich geregelten Verordnungen zur Abrechnung von Leistungen haben eine lange Tradition innerhalb der „freien Berufe“. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geht als Nachfolgerin früherer, nicht amtlicher Gebührenordnungen, Honorar- und Leistungsverzeichnisse zurück auf das Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen aus dem Jahr 1971, das bis heute die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI darstellt. Sie ist eine Reaktion auf die in Deutschland in den 1970er-Jahren geführte Diskussion zum Schutz der Allgemeinwohlbelange, des Verbraucherschutzes und des öffentlichen Interesses an der Berufsleistung der unabhängig tätigen Planer sowie des Selbstverständnisses dieses Berufsstandes.

Die HOAI ist ihrer Rechtsnatur nach dem Preisrecht zuzuordnen, denn sie greift in die Vertragsfr...

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