Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EPS – EN 13163 – T 1 – L1 – W1 – S 1 – P1 – BS100 – CS(10)60 – DS(N)5 – DLT(1)5 – TR50 – WL(T)5 – WD(V)15Oder: Wie wegen des steigenden Ölpreises mehr Baujuristen gebraucht werden!
Architekten und Hochbautechniker erkennen sofort die korrekte Ausschreibungs- und Bestellbezeichnung für ein altbekanntes „Fassadenstyropor“ (übertrifft in der Komplexität eine normgemäße Betonbestellung!).
Die ETAG 004 (für außenseitige WDVS [Wärmedämm-Verbundsysteme] mit Putzschicht) und die ÖNORM B 6400/6410 regeln alles, vorerst einmal für Dämmstoffdicken bis 20 cm. Über 20 cm gilt selbstverständlich die ÖNORM B 6405:2007, die aber keine Angaben zur Verarbeitung und Verdübelung enthält und auch sonst dem Planer und/oder Verarbeiter breiten Spielraum einräumt. Zahlreiche relevante Hinweise finden sich in Anmerkungen und Fußnoten bestehender Normen zu zum Teil ganz anderen Bereichen, zB mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz und Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit.
Die in ETAG 004 „d) Nutzungsdauer“ (S 18/86) angeführten 25 Jahre lassen die 30-jährige Verjährungsfrist des ABGB europaweit beispielgebend erscheinen!
Aufgrund politisch voreilig versprochener Kyoto-Ziele hat die Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäud...