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Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 66. Ergänzungslieferung

2024

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

5.210 Einführung eines Fiskalvertreters in das Umsatzsteuerrecht

Inhaltübersicht

  • II. Anwendungsbereich der Fiskalvertretung Rz. 5-10

  • III. Zur Fiskalvertretung befugte Personen Rz. 11-12

  • V. Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters Rz. 17-20

  • VI. Rechnungsausstellung im Fall der Fiskalvertretung Rz. 21

  • VII. Beendigung der Fiskalvertretung Rz. 22-26

  • VIII. Untersagung der Fiskalvertretung Rz. 27-31

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung der Fiskalvertretung folgendes:

I. Allgemeines

1

Durch das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze (Umsatzsteuer-Änderungsgesetz 1997; BGBl. 1996 I S. 1851, BStBl. 1996 I S. 1560) ist das Institut der Fiskalvertretung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt worden, §§ 22a bis 22e UStG. Die Regelungen sind am in Kraft getreten.

2

Die Fiskalvertretung soll die Durchführung des Besteuerungsverfahrens für im Ausland ansässige Unternehmer (Vertretene) vereinfachen. Die Vereinfachung besteht darin, daß eine steuerliche Registrierung dieser Unternehmer bei einem Finanzamt vermieden werde...

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