EU-UmgrG | EU-Umgründungsgesetz
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 71Kapitel 3
Grenzüberschreitende Hinaus-Verschmelzung aus Österreich in den anderen Mitgliedstaat
1. Erläuterungen
1.1. Gemeinsamer Verschmelzungsplan
55)
Bei der grenzüberschreitenden Hinaus-Verschmelzung wird die sich verschmelzende übertragende „C-AG“ mit dem Sitz in Österreich mit der bestehenden übernehmenden „D-AG“ mit dem Sitz im anderen Mitgliedstaat grenzüberschreitend verschmolzen. Es wird den Erläuterungen und dem gemeinsamen Verschmelzungsplan die Annahme zugrunde gelegt, dass die Leistung der Barabfindung zugunsten der „abfindungsberechtigten Aktionäre“, der Aktienumtausch zugunsten der „verbleibenden Aktionäre“ und die Sicherheitsleistung zugunsten der Gläubiger vom bestellten „Treuhänder“ besorgt wird. Die Besonderheit bei dieser Regelung bildet die Festlegung, dass zwischen den „verbleibenden Aktionären“ und den „abfindungsberechtigten Aktionären“ in der Barabfindungserklärung vereinbart wird, dass die „verbleibenden Aktionäre“ sich zur Leistung der angemessenen Barabfindung gegenüber den „abfindungsberechtigten Aktionären“ gegen die Hingabe ihrer alten Aktien an der übertragenden „C-AG“ mit dem Sitz in Österreich im Wege des „Treuhänders“ an die in der übernehmenden „D-AG“ m...