zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZVers 6, November 2024, Seite 284

Abwicklung von Versicherungsunternehmen

Die IRRD im Rechtsvergleich

Thomas Stern

Die EU-Gesetzgeber haben sich mit der IRRD auf einheitliche Regelungen zur Versicherungsabwicklung geeinigt. Der vorliegende Aufsatz analysiert die Unterschiede zwischen diesem Abwicklungsregime und jenem des Bankwesens (BRRD).

1. Hintergrund

Der Ausfall von Versicherungsunternehmen ist ein eher seltenes Ereignis. Die globale Finanzkrise 2007 bis 2009 zeigte aber auch diesem Sektor seine Schwächen auf. Die Verfasser des De-Larosière-Berichts empfahlen damals - insbesondere mit Verweis auf das Scheitern der US-Versicherer AIG und Monoline - sowohl die strengere Regulierung dieses Sektors als auch die Harmonisierung von Entschädigungseinrichtungen für Versicherungsnehmer (insurance guarantee schemes). Ersteres hat der EWR, wenn auch verspätetet, mit der Solvency II-Richtlinie implementiert. Zweiteres ist weiterhin ausständig.

Der De-Larosière-Bericht betonte hingegen die Notwendigkeit der Einführung eines europäischen Krisenmanagementrahmenwerks, auch im Zusammenhang mit Versicherungsunternehmen. Die bedeutenden Policy-Würfe lieferte aber erst das Financial Stability Board in den Jahren 2011 und 2014. Im EWR wurden die globalen Standards in Bezug auf Kreditinstitute, bestimmte Wertpapie...

Daten werden geladen...