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Vorbehaltsfruchtgenuss - Anerkennung einer Vereinbarung über die Zahlung einer Substanzabgeltung
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Normen: §§ 16 Abs 1 Z 8 und 20 Abs 1 Z 4 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger übertrug Liegenschaften an seine Kinder und behielt sich das lebenslange Fruchtgenussrecht vor (Vorbehaltsfruchtgenuss). In der Folge erklärte er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und machte dabei Zahlungen an die Kinder für die Substanzabgeltung als Werbungskosten geltend. Auf Vorhalt des Finanzamts hin gab der Steuerpflichtige den Inhalt des mündlich abgeschlossenen Vertrags über die Zahlung der Substanzabgeltung bekannt, sowie, dass die Zahlungen in bar erfolgt seien. Das Finanzamt erkannte die Zahlungen nicht an.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Zahlungen für die Substanzabgeltung könnten nur anerkannt werden, wenn eine ertragsteuerlich anzuerkennende Vereinbarung vorliegen würde. Dies sei vorliegend nicht der Fall, weil bei einem mündlich abgeschlossenen Vertrag zwischen nahen Angehörigen keine ausreichende Publizität gegeben sei. Zudem seien die bekannt gegebenen Vertragsinhalte nicht fremdüblich.
Rechtliche Beurteilung: Die Revision trägt zu ihrer Zulässigkeit vor, mündliche Verträge seien zivilrechtlich (und nach...