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Neuerungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe
Mit und treten zahlreiche Änderungen und Ergänzungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft, die beim Erstellen von Arbeitsverträgen, aber auch in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sein werden. Nachfolgend finden Sie die Teile 4 und 5 der Neuerungen. Zu den Teilen 1 bis 3 verweise ich auf die Oktober-Ausgabe der PV-Info.
Teil 4: Neuerungen bei Jugendlichen, Lehrlingen und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Jugendliche sind Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres bzw ab einer späteren Beendigung der Schulpflicht bis zum Tag vor dem 18. Geburtstag. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Personen als Lehrlinge oder als „normale“ Arbeitnehmer, zB in einem Pflichtpraktikum, beschäftigt werden.
Durchrechnung der Normalarbeitszeit für Jugendliche
Ab darf für Jugendliche schriftlich - am besten als Ergänzung zum Lehr- oder Pflichtpraktikumsvertrag - ein zweiwöchiger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden, wenn
im Schnitt des Durchrechnungszeitraumes die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht überschritten wird,
für vergleichbare erwachsene Arbeitnehmer des Betriebes eine entsprechende Arbeitszeiteinteilung besteht und
eine abweichende Arbeitszeiteinteilun...