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Ruppe/Achatz

Umsatzsteuergesetz

6. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7089-2000-9

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Ruppe/Achatz - Umsatzsteuergesetz

§ 18a Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister

Verordnungen:

BGBl II 265/2023 - elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen

Erlässe:

UStR Rz 2599-2599g

A. Einführung

I. Rechtsentwicklung

1

Die Vorschrift wurde mit BGBl I 106/2023 in das UStG eingefügt. Sie sieht spezielle Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten vor, die Zahlungsdienstleister seit zu beachten haben. Die Regelung soll der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr dienen (Mat: 2090 BlgNR 27. GP). Ergänzend zur Einführung dieser Verpflichtungen wurde zu deren Kontrolle in § 61 Abs 3 Z 2 BAO die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorgesehen. § 49e FinStrG regelt Sanktionen für den Fall der Verletzung dieser Pflichten (s unten Tz 19).

II. Bedeutung

2

Die Regelung normiert die Verpflichtung zur Aufzeichnung bestimmter grenzüberschreitender Zahlungen (s unten Tz 7 ff), die auf eine wirtschaftliche Tätigkeit des Zahlungsempfängers hindeuten (s unten Tz 9). Diese ...

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