Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
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§ 18a Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister
Verordnungen:
BGBl II 265/2023 - elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen
Erlässe:
UStR Rz 2599-2599g
Literatur: Müller, Digitalisierte Bekämpfung der Mehrwertsteuerhinterziehung im E-Commerce, UR 2019, 797; Hochsteiner, Umsatzsteuerliche Neuerungen im Abgabenänderungsgesetz 2023 und CESOP-Umsetzungsgesetz 2023, taxlex 2023, 280.
A. Einführung
I. Rechtsentwicklung
1
Die Vorschrift wurde mit BGBl I 106/2023 in das UStG eingefügt. Sie sieht spezielle Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten vor, die Zahlungsdienstleister seit zu beachten haben. Die Regelung soll der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug im elektronischen Geschäftsverkehr dienen (Mat: 2090 BlgNR 27. GP). Ergänzend zur Einführung dieser Verpflichtungen wurde zu deren Kontrolle in § 61 Abs 3 Z 2 BAO die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorgesehen. § 49e FinStrG regelt Sanktionen für den Fall der Verletzung dieser Pflichten (s unten Tz 19).
II. Bedeutung
2
Die Regelung normiert die Verpflichtung zur Aufzeichnung bestimmter grenzüberschreitender Zahlungen (s unten Tz 7 ff), die auf eine wirtschaftliche Tätigkeit des Zahlungsempfängers hindeuten (s unten Tz 9). Diese ...