Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 25a Im Inland ansässige UnternehmerVoraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung
Erlässe:
Literatur: Pfeiffer, Änderungen der Leistungsortregelungen und Einführung des EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shops - Rechtslage ab , ÖStZ 2014, 388; Ecker/Kronsteiner, Neue Leistungsortregeln ab und EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop, SWK 2014, 897; Mayr, Änderungen bei den sonstigen Leistungen im UStG ab 2015, taxlex 2014, 309 und 343; Weinzierl, Modernisierung der MwSt für E-Commerce, SWK 2017, 1; Erdbrügger, Änderungen der EU-USt-Vorschriften für den E-Commerce ab 2019 bzw 2021, DStR 2018, 593; Becker, Bericht aus Brüssel - Umsetzung der Neuregelungen im E-Commerce ab , MwStR 2019, 215; Huber/Lacha/Zinnöcker, Digitalisierung in der USt, ÖStZ 2019, 221.
I. Einführung
1. Rechtsentwicklung
1
Die Vorschrift wurde durch das BBG 2014, BGBl I 40 eingefügt (Mat: 53 BlgNR 25.GP, 18 ff). Sie ist auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden bzw stattfinden. Mit dem AbgÄG 2016, BGBl I 117 wurde in Abs 3 zweiter Satz eingefügt, dass § 19 Abs 1 zweiter Satz auf diese Umsätze nicht anwendbar ist (somit kein Übergang der Steuerschuld bei Leistung an eine juristisc...