Umsatzsteuergesetz
6. Aufl. 2024
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Artikel 24 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr mit Gebrauchtgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten
Erlässe:
Literatur: s bei § 24.
I. Einführung
1
Bedeutung: Die in § 24 geregelte Differenzbesteuerung wird im ig Handel durch Art 24 wesentlich eingeschränkt. Art 24 regelt sowohl den Umfang, in dem Bestimmungen der BMR die Anwendung der Differenzbesteuerung ausschließen, als auch die Nichtanwendbarkeit verschiedener Bestimmungen der BMR aufgrund der Differenzbesteuerung. Vermieden werden soll eine Doppelbelastung oder Nichtbelastung mit Umsatzsteuer aufgrund der Regelungen der BMR. Die Differenzbesteuerung findet daher keine Anwendung:
auf die Lieferung eines Gegenstandes, den der Wiederverkäufer im Wege einer steuerfreien ig Lieferung erworben hat (Art 24 Abs 1 lit a);
auf die ig Lieferung neuer Fahrzeuge iSd Art 1 Abs 8 und 9 (Art 24 Abs 1 lit b).
Umgekehrt gilt: Wurde (wird) die Differenzbesteuerung angewendet, dann ist weder die Steuerbefreiung für ig Lieferungen (Art 7) noch die sog Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3) anwendbar (Art 24 Abs 3). Der ig Erwerb eines Gegenstandes ist steuerfrei, wenn auf die Lieferung des Gegenstandes im übrigen Gemeinschaftsgeb...