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bau aktuell 4, Juli 2010, Seite 164

Haftung für Unfall bei Unterlassung der Warnung vor fehlender Bestellung eines Baustellenkoordinators

bauaktuell 2010/10

§ 8 ASchG; §§ 1293 ff ABGB

OHG , 7 Ob 17/09i

1. Die Kausalität einer Unterlassung für einen Schaden ist dann nicht gegeben, wenn derselbe Nachteil auch bei pflichtgemäßem Tun entstanden wäre. Auch die Beweislast, dass bei pflichtgemäßem Verhalten der Schaden nicht eingetreten wäre, trifft grundsätzlich den Geschädigten.

2. Der Pflichtenkatalog des BauKG ist ein Schutzgesetz zugunsten der Arbeitnehmer im Sinne des § 1311 ABGB. Kommt ein Arbeitnehmer infolge fehlender Sicherheitsvorkehrungen zu Schaden, so liegt darin eine Schutzgesetzverletzung, auf die nach der Rechtsprechung die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB zur Anwendung kommt.

3. Einer Hinweispflicht des Werkunternehmers gegenüber dem Bauherrn bei fehlender Bestellung eines Baustellenkoordinators kommt vor allem im Verhältnis zwischen diesen Vertragsparteien Bedeutung zu.

Eine Gemeinde beabsichtigte, in der örtlichen Hauptschule eine Biomasse-Nahwärmeversorgungsanlage zu errichten. Mit der Planung und Bauaufsicht beauftragte sie ein Fachunternehmen. Dieses bediente sich hinsichtlich der Architektenleistungen eines Architekten als Subunternehmer. Die Auftragserteilung an die einzelnen ausführenden Professionisten erfolgte durch eine von der Gemeinde für dieses Heizwerk eigens g...

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