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bau aktuell 4, Juli 2010, Seite 154

Der Nichterfüllungsschaden in der Haftpflichtversicherung

Wolfgang Fitsch

Der vorliegende Beitrag stellt die aktuelle und historische Situation der Haftpflichtversicherungsbedingungen in Österreich zum Thema dar und behandelt darauf aufbauend Grenzfälle und sich ergebende Problemstellungen.

1. Problemstellung

Wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil nicht gehörig erfüllt wird, kann der andere Teil nach § 918 Abs 1 ABGB entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen der Verspätung oder unter Festsetzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag begehren. Gemäß §§ 920 und 921 ABGB kann der Gläubiger im Falle des Rücktrittes den Nichterfüllungsschaden begehren. Durch eine Haftpflichtversicherung sind nie Ansprüche aus Leistungsmängeln selbst (weder im Stadium der Vertragserfüllung noch im Stadium der Gewährleistung), sondern immer nur Ansprüche gegen den Versicherten aus Mangelfolgeschäden gedeckt. Die Versicherungsbedingungen müssen daher Regelungen enthalten, die Ansprüche gegen den Versicherten aus Vertragserfüllung und Gewährleistung vom Versicherungsschutz ausschließen. Im ersten Teil dieses Beitrages wird die aktuelle und historische Bedingungslage der Haftpflichtversicherungsbedingungen in Österreich sowohl auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen zur Haftpfl...

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