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Die Haftung des Planers für die Einhaltung der Baukosten
Bauherren versuchen, Architekten und Generalplanern immer mehr Kostenverantwortung aufzubürden. Neben der Vorlage detaillierterer Kostenermittlungen wird zunehmend die Einhaltung von Baukostenobergrenzen und Baukostenrahmen oder die Abgabe von Baukostengarantien verlangt. Es wird versucht, über die Baukosten hinaus auch die Betriebskosten oder sogar die Lebenszykluskosten eines Gebäudes in die Betrachtungen einzubeziehen – mit unklaren Folgen für die Haftung des Architekten oder Generalplaners. Auch der OGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Beratungspflicht des Architekten im wirtschaftlichen Bereich und einer (vermeintlichen) Vereinbarung einer Baukostenobergrenze befasst.
1. Beratungspflicht und Gebot des wirtschaftlichen Planens
Den Architekten trifft nach ständiger Rechtsprechung eine vertragliche, umfassende Beratungspflicht. In der Entscheidung vom hat der OGH aktuell die aus der Beratungspflicht abgeleiteten Verpflichtungen des Architekten zum wirtschaftlichen Planen zusammengefasst: Der Architekt muss nicht nur eine technisch einwandfreie Leistung erbringen, sondern dabei als Ausfluss seiner umfassenden Beratungspflicht auch wirtschaftliche Gesichtspunkte ber...