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ZWF 6, November 2024, Seite 291

HinweisgeberInnenschutzgesetz; interne Meldestelle; Beitrag durch Unterlassen; Garantenstellung; Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung

HSchG; §§ 2, 12, 286 StGB

Grafinger/Tomaš, Strafbarkeitsrisiken bei internen Meldestellen nach dem HSchG, JSt 2024, 345

Seit Einführung des HSchG im Februar 2023 müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern interne Meldestellen einrichten. Diese nehmen Hinweise entgegen, prüfen sie und ergreifen allenfalls geeignete Folgemaßnahmen. Doch was passiert, wenn sie trotz des Hinweises auf eine Straftat untätig bleiben und keine Maßnahmen zur Verhinderung weiteren strafbaren Verhaltens setzen? Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob sich Mitarbeiter der internen Meldestelle unter Umständen selbst strafbar machen können.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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