Handbuch Bautechnikverordnungen 2014
1. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 4 Begriffsbestimmungen
(EB) 2012
Zu § 4 Z 5
Diese Begriffsdefinition stellt eine Anpassung an diesen Begriff dar, wie er im Dokument „OIB-Richtlinien - Begriffsbestimmungen“, Ausgabe Oktober 2011, enthalten ist.
(EB) 2012
Zu § 4 Z 28
Nach der Rechtslage vor der Baugesetznovelle 2010 wurde sowohl in den technischen als auch verfahrensrechtlichen Bestimmungen auf den Begriff der „offenen Garage“ Bezug genommen. Mit der Baugesetznovelle 2010 wurde der Begriff der „offenen Garage“ in den technischen Bestimmungen durch den tendenziell ähnlichen Begriff des „überdachten Stellplatzes“ abgelöst. Die Parallelität der beiden Begriffe „offene Garage“ und „überdachter Stellplatz“ war verwirrend (bei beiden baulichen Anlagen handelt es sich um solche, bei denen die natürliche Durchlüftung gewährleistet ist). Daher wird der Begriff der „offenen Garage“ ersatzlos gestrichen, zumal der Begriff des „überdachten Stellplatzes“ im Sinn des Dokumentes „OIB-Richtlinien Begriffsbestimmungen“, Ausgabe Oktober 2011 ausreichend und praktikabel ist. Die Aufnahme des Begriffes des „überdachten Stellplatzes“ im Baugesetz selbst ist nicht erforderlich, weil dieser Begriff im Baugesetz nicht vorkommt. Auch der letzt...