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Bau-Zeit 2009
Diese Kolumne soll die Brücke zwischen Technikern und Juristen schlagen und insbesondere Verständnis dafür schaffen, dass Letztere für ihre „Produktion“ keinen anderen Rohstoff als das Wort haben, das sie bisweilen exzessiver und auch zum Teil andersartig (abartig?) als die Techniker nutzen:
Dr. Rainer Kurbos ist Rechtsanwalt in Graz, Fachautor und Fachvortragender.
ÖNORM B 2110
Folgt man den Kommentaren, so weist sie Quanteneffekte auf: Viele behaupten, es hätte sich nichts geändert, nach einem Seminarteilnehmer hätte „das alles der Iro schon vor 20 Jahren gesagt“; andere (so wie ich) glauben, dass sie um viele Zehnerpotenzen mehr als ein Quantensprung (was nur ein ganz winziger Sprung wäre, was Sachunkundige, vor allem Nichttechniker häufig vergessen, wenn sie die Metapher vom Quantensprung in den Mund nehmen, wo selbst selbiger ohne Weiteres Platz hätte) bedeutet. Und das Schönste daran ist, dass beide unvereinbare Positionen gleichzeitig Recht haben, eine echte Superposition gewissermaßen. Ebenso wahr, wie dass das meiste schon im ABGB (und auch in der alten ÖNORM) stand, ist, dass jetzt der bloße (baupraktisch fallweise im Tagesgeschäft nur eine untergeordnete Rolle spielende) Gesetz...