Sonderfragen der Bilanzierung
7. Aufl. 2024
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S. 241Lösungen
S. 2431. Grundlagen der Bilanzierung
Aufgabenstellung a)
Entsprechend dem imparitätischen Realisationsprinzip kommt die Gewinnrealisierung erst dann in Betracht, wenn die Ware übergeben und damit die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergegangen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Ware als Vorrat zu bilanzieren und die Zahlung als Anzahlung. Die X-Maschinenbau GmbH darf daher im Jahr X3 noch keinen Umsatzerlös erfassen und hat die Maschine zum 31.12.X3 als Vorrat zu erfassen.
Alle Informationen über Ereignisse vor dem Bilanzstichtag müssen in der Bilanz berücksichtigt werden, wenn sie bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt geworden sind („Werterhellung“). Die gebildete Rückstellung ist folglich aufzulösen, da zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung gesichert ist, dass es zu keiner Inanspruchnahme kommen wird.
Aufgabenstellung b)
Grundsätzlich fällt die Abschreibung der Fertigungsanlagen unter das Gebot der Bewertungsstetigkeit, von dem nur bei Vorliegen besonderer Umstände abgewichen werden kann.
Die Änderung der steuerrechtlichen Vorschriften, die keinerlei wirtschaftliche Ursache aufweist, ist nicht geeignet, von der gewählten Nutzungsdauer, die auch durch die Erfa...