KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
5. Aufl. 2024
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§ 7a Sonstige Beratungen
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Ab 2024 sollen alle Eltern weitere Beratungsleistungen für Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft in Anspruch nehmen können. Die näheren Ausführungen zu diesen Beratungsleistungen werden in der künftigen EKP-Verordnung erfolgen.
Da diese Regelungen ab 2026 in das neu geschaffene eEKP-Gesetz aufgenommen werden, werden die Inhalte im KBGG ab 2026 entfallen.