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Sonntag/Schober/Konezny

KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz

Kommentar

5. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4974-0

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Sonntag/Schober/Konezny - KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz

§ 5c Härtefälleverlängerung

Walter Schober

1

§ 5c regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Bezugsverlängerung um bis zu 91 Tagen bei der Verhinderung eines Elternteils auch ohne Wechsel zwischen den Elternteilen möglich ist. Eine Verhinderung liegt nur dann vor, wenn sie in Folge eines der taxativ aufgezählten unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisse (Z 1 bis 4) eintritt (vgl 340 BlgNR 24. GP, 10).

Dazu zählen

  • Tod;

  • Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt;

  • gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt sowie Aufenthalt im Frauenhaus aufgrund häuslicher Gewalt (wobei keinesfalls die Verlängerung dem Gewalttäter zukommen soll; Strafanzeige ist nicht ausreichend);

  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie ein anderweitiger auf gerichtlicher oder behördlicher Anordnung beruhender Aufenthalt (zB Untersuchungshaft, Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme oder entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher).

2

Eine länger dauernde Krankheit des betreuenden Elternteils ohne Aufenthalt in einer Heil- oder Pflegeanstalt rechtfertigt noch keine Bezugsverlängerung (10 ObS 35/16v; RS 0130957).

Die Verhinderung muss von einer derartigen Dauer sein, dass der gemeinsame Haushalt mit dem Kind als aufgelöst ...

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