KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
5. Aufl. 2024
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§ 5 Flexible Inanspruchnahme
Übersicht der Kommentierung
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I. Allgemeines
1
Die Bezugsdauer des KBG richtet sich danach, ob der Leistungsbezug zwischen den Eltern geteilt wird oder nicht. Der Bezug kann abwechselnd durch beide Elternteile erfolgen, wobei auch nach der Novelle BGBl I 2016/53 ein zweimaliger Wechsel pro Kind zulässig ist, wodurch sich höchstens drei Bezugsteile ergeben können.
1a
Für Geburten ab dem erfolgt eine Umstellung der pauschalen KBG-Varianten auf ein Kontosystem (BGBl I 2016/53); das einkommensabhängige KBG bleibt bestehen. Die Umsetzung erfolgt in der Art, dass Eltern eine Grundvariante (§ 3 nF; ist der bisherigen Pauschalvariante 12 + 2 nachgebildet) mit einer kurzen Anspruchsdauer inklusive einem daran gebundenen höchstmöglichen Tagesbetrag als Konto zur Verfügung haben. Ausgehend davon wählen Eltern flexibel die auf sie passende KBG-Variante mit bspw längerer Anspruchsdauer und daraus abgeleitetem niedrigeren Tagesbetrag. Somit gibt es keine fixen Bezugszeiten mehr (siehe Pauschalvarianten nach BGBl I 2009/116, dargestellt auch im Überblick u...