KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
5. Aufl. 2024
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§ 8 Anzuwendende Bestimmungen
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Folgende Bestimmungen des KBGG sind sinngemäß anzuwenden:
§ 24e letzter Satz: Der FamZeitb gilt als Einkommen und mindert den Unterhaltsanspruch des Beziehers.
§ 25a: Anwendung der für Leistungssachen der KV geltenden verfahrensrechtl Bestimmungen.
§ 27 Abs 4: Einschränkung des Säumnisfalls; vgl § 27 KBGG Rz 9a.
§ 29: Mitteilungspflichten.
§ 32: Mitwirkungspflichten.
§ 34: Besondere Umstände.
§§ 36 bis 39: Datenbank, Datenverarbeitung, Finanzierung, Verrechnung.
§ 41: Rechtshilfe.
§ 43 Abs 2: Steuer- und Abgabenbefreiung.
§ 44: Gebührenfreiheit.
§ 45: Verwaltungsstrafbestimmung.