Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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S. 8941. Einleitung
1.1. Relevanz verdeckter Ausschüttungen in der Umsatzsteuer
2527
Im UStG kommt der Begriff der verdeckten Ausschüttung nicht vor. Dennoch haben Geschäfte und Vorgänge, die in der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer als verdeckte Ausschüttung und im Gesellschaftsrecht als verbotene Einlagenrückgewähr einzustufen sind, vielfach auch in der Umsatzteuer große praktische Relevanz. Das betrifft ua Fragen betreffend das Vorliegen von Eigenverbrauch, die Höhe des umsatzsteuerlich relevanten Entgelts und die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen bezogene Leistungen. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachverhalten, die aus ertragsteuerlicher Perspektive zu den klassischen Fällen einer verdeckten Ausschüttung zählen.
1.2. Verhältnis zur Körperschaftsteuer
2528
Das UStG knüpft zwar nur ausnahmsweise explizit an die ertragsteuerliche Beurteilung an (s die Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG betreffend Leistungen, deren Entgelte ertragsteuerlich überwiegend nicht abzugsfähig sind) und erfordert im Übrigen eine eigenständige Beurteilung nach Maßgabe der umsatzsteuerlichen Tatbestände. Geschäfte, die für Z...