Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Einführung
2130
Vertragsverhältnisse zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter können vielfältig ausgestaltet sein. Eine Möglichkeit, wie diese auftreten können, sind Dienstverhältnisse, die ihrerseits auch in verschiedenen Ausformungen auftreten können. Der Beitrag fokussiert auf Gesellschafter, die für ihre GmbH als Geschäftsführer tätig sind (sogenannte Gesellschafter-Geschäftsführer, „Geser-GF“).
2131
Für die abgabenrechtliche Einordnung ist einerseits das Beteiligungsverhältnis des Geser-GF an der Gesellschaft, andererseits auch die tatsächliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses von zentraler Bedeutung. Vor Eingehen eines Dienstverhältnisses (DV) empfiehlt es sich, die verschiedenen Möglichkeiten und deren Konsequenzen zu analysieren, um allfällige Gestaltungsspielräume in Anspruch nehmen zu können und nicht erwünschte Konsequenzen zu vermeiden.
Nicht zuletzt, um unliebsame Überraschungen und kostspielige Nachzahlungen aus abgaben-, sv-beitrags- und arbeitsrechtlichen Ansprüchen heraus zu vermeiden, ist die korrekte Einordnung des Dienstverhältnisses wesentlich. Grds kommen für die Erbringung der Geschäftsführungstätigkeiten des Gesellschafters aus zivilrechtlicher Sicht ein Dien...