Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Körperschaftsteuersatz
1.1. Historische Entwicklung
1760
Bis zur Steuerreform 1988 sah das österreichische Körperschaftsteuergesetz („KStG“) einen progressiven Steuersatz vor, der zu einer Körperschaftsteuerbelastung von bis zu 55 % des Einkommens führen konnte. Die Körperschaftsteuer („KöSt“) wurde jedoch insbesondere bei einer offenen Ausschüttung auf die Hälfte reduziert. Mit dem KStG 1988 wurde schließlich ein einheitlicher Steuersatz im Sinne einer „Flat Tax“ eingeführt und ursprünglich mit 30 % festgesetzt. Hintergrund dieser Höhe war, dass keine Schlechterstellung im Vergleich zum vorher geltenden gespaltenen KöSt-Satz gelten sollte. Vor allem sollte der KöSt-Satz von 30 % eine deutliche Verbesserung für thesaurierende Gesellschaften und somit eine verstärkte Eigenkapitalbildung bewirken. Zudem sollte eine solche „Flat Tax“ auch dem Grundsatz der möglichen Einfachheit der Besteuerung dienen.
S. 592
1761
Mit dem StRefG 1993 wurde der KöSt-Satz auf 34 % erhöht. Begründet wurde das damit, dass die Erhöhung den Wegfall der Gewerbesteuer, Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalents teilweise ausgleichen sollte, wobei jedoch auch Körperschaften betroffen waren, die bis dahin nicht der Gewerbesteuer unte...