Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Einführung
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Wie alle dauerhaften Beziehungen sind auch die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse anfällig für Streitigkeiten. „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, gilt daher auch im Gesellschafterverband. Die Euphorie aus der Gründungsphase weicht im Verlauf der Jahre oftmals der Ernüchterung über die Mitgesellschafter. Denn durch unterschiedliche Mentalitäten, gegenläufige Vorstellungen über die Zukunft und Entwicklung der GmbH sowie Veränderungen derselben im Laufe der Jahre können Unstimmigkeiten entstehen. Eskalieren die Meinungsverschiedenheiten unter Gesellschaftern, sind die Auswirkungen oftmals fatal - Kunden und Geschäftspartner werden miteinbezogen und die Existenz der Gesellschaft als Ganzes gefährdet.
1284
Oft müssen Reibereien oder Streitigkeiten im Gesellschafterverbund aber gar nicht einmal destruktiv sein. Vielmehr kann in der Meinungsverschiedenheit - oder positiv gewendet, in der Meinungsvielfalt - ein wichtiges „Asset“ der Vergesellschaftung liegen. S. 425So können kontroverse Debatten unter den Gesellschaftern häufig dazu beitragen, überkommene und eingefahrene Denkmuster und Strukturen aufzubrechen, neue Ideen zu entwickeln und so die Gesellschaft in eine erfolgreiche Zuk...