Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Überblick über die Beendigung einer GmbH
1189
Das GmbHG differenziert hinsichtlich der Beendigung der GmbH zwischen der Auflösung einerseits und der Löschung andererseits. Die Auflösung führt noch nicht zur Beendigung der Gesellschaft, sondern versetzt die Gesellschaft in das Liquidationsstadium. In der Liquidation sind alle Geschäfte der Gesellschaft zu beenden, alle Vermögenswerte zu verwerten, alle Gläubiger zu befriedigen bzw sicherzustellen und ein allfälliger Liquidationsüberschuss an die Gesellschafter zu verteilen. Erst mit vollständiger Vermögenlosigkeit und Löschung der Gesellschaft aus dem Firmenbuch ist die Gesellschaft vollbeendet. Vor Vermögensverteilung und Löschung kann die Gesellschaft fortgesetzt werden. Sollte nachträglich, dh nach Löschung der Gesellschaft, Vermögen auftauchen, ist eine Nachtragsliquidation durchzuführen. Der gegenständliche Beitrag soll einen zusammenfassenden Überblick über die einzelnen Schritte der Beendigung der GmbH in chronologischer Reihenfolge geben.
2. Auflösung der GmbH
2.1. Auflösungsgründe
1190
§ 84 Abs 1 GmbHG normiert folgende Auflösungsgründe:
Zeitablauf (Z 1)
Gesellschafterbeschluss (Z 2)
Verschmelzung (Z 3)
Eröffnung eines Konkursverfahrens (Z 4 Fall 1)
Nichteröff...