Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. D&O-Versicherung
632
Geschäftsführer einer GmbH haben ein relativ hohes Haftungsrisiko, zumal sie für die Einhaltung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers - also nach einem objektive Standard - haften. Überdies kann auch Ungemach aus der Haftung für Steuern der Gesellschaft (§ 9 BAO), verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeiten oder überhaupt der Direkthaftung gegenüber Dritten drohen. Es ist daher sinnvoll und zumindest für (Fremd-)Geschäftsführer großer GmbHs marktüblich, sich (soweit möglich) gegen solche Risken zu versichern.
633
Diesen Schutz liefert eine D&O-Versicherung, wobei es im Wesentlichen zwei Ausprägungen dieser Versicherung gibt:
Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die in aller Regel von einer juristischen Person als Versicherungsnehmerin zur Absicherung aller ihrer aktuellen, früheren und künftigen Leitungsorgane gegen schadenersatzrechtliche Inanspruchnahme abgeschlossen wird (Versicherung für fremde Rechnung).
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass (jeder) Geschäftsführer eine Einzelpolizze abschließt. Dies ist in Summe jedoch (deutlich) teurer (wobei die Prämie als Werbungskosten v...