Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
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1. Kompetenzen
269
Die Generalversammlung ist die Versammlung der Gesellschafter der Gesellschaft, in der diese durch ihre Stimmrechtsausübung Entscheidungen auf Gesellschafterebene (Beschlüsse bzw Wahlen) fassen. Die Generalversammlung ist als solche ein gesetzlich geregeltes Organ; aufgrund der umfassenden Kompetenzen wird die Generalversammlung auch als oberstes Organ der Gesellschaft bezeichnet.
270
Demgemäß sieht § 34 Abs 1 GmbHG vor, dass die durch das Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern vorbehaltenen Beschlüsse in der Generalversammlung gefasst werden, sofern sich nicht sämtliche Gesellschafter schriftlich mit der zu treffenden Bestimmung oder doch mit der Abstimmung im schriftlichen Weg einverstanden erklären. Die Kompetenzen der Generalversammlung reichen von der Möglichkeit, den Gesellschaftsvertrag zu ändern, die Organe der Gesellschaft zu bestellen bzw zu wählen (zB Bestellung der Geschäftsführer, Wahl von AR-Mitgliedern), weitere Organe einzusetzen (zB fakultativen Aufsichtsrat, Beirat), Kapitalmaßnahmen zu beschließen (zB Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung), in die operative Geschäftsführung einzugreifen (zB durch Weisungsbeschlüsse oder allgemein durch eine Geschäftsord...