Handbuch GmbH
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Allgemeines
177
Das wichtigste Glied einer GmbH sind die Gesellschafter; ohne Gesellschafter gibt es keine GmbH (auch wenn es durchaus Rechtsträger ohne Gesellschafter gibt, zB die Privatstiftung). Lange Zeit war klar, dass es für eine GmbH mehrere Gesellschafter braucht; in Österreich ist erst seit dem EU-Beitritt die Ein-Personen-GmbH zulässig.
178
Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft werden durch Rechte und Pflichten geregelt. Wesentliche Teile dieser Rechte und Pflichten sind erst durch die Rechtsprechung herausgebildet worden, zB das Informationsrecht/Einsichtsrecht des Gesellschafters in der heutigen Form. In diesem Beitrag soll ein Überblick über ausgewählte Rechte und Pflichten des Gesellschafters gegeben werden.
179
Die Rechte der Gesellschafter können in solche unterschieden werden, die jedem einzelnen Gesellschafter zustehen (Individualrechte, zB das Recht auf Einsicht in die Bücher der Gesellschaft) und solche, die nur Gesellschaftern (bzw einem Gesellschafter) zustehen, die bestimmte Beteiligungs- oder Wertgrenzen erreichen (Minderheitenrechte, zB das Recht, gemäß § 48 GmbHG einen Revisor zu bestellen).
S. 70
180
Die Rechte der Gesellschafter können weiters in sogenann...