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Ehevertrag als Vergleich iSd § 33 TP 20 GebG 1957
Anlässlich einer bevorstehenden Eheschließung treffen Brautleute häufig Vereinbarungen, die ihre wechselseitigen Unterhaltsansprüche und sonstigen vermögensrechtlichen Verhältnisse im Fall einer Scheidung regeln. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH handelt es sich bei derartigen Vereinbarungen um gebührenpflichtige Vergleiche iSd § 33 TP 20 GebG 1957. Zu prüfen war, ob sich daran durch die Entscheidung des , in der ein zwischen Brautleuten vereinbarter Erb- und Pflichtteilsverzicht als gebührenfrei qualifiziert wurde, etwas geändert hat.
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RV/7103181/2020; Revision nicht zugelassen. | § 33 TP 20 Abs 1 lit b GebG, § 14 Abs 1 BewG |
1. Der Fall
Anlässlich ihrer bevorstehenden Eheschließung schlossen der Beschwerdeführer (Bf) und seine zukünftige Ehegattin einen Vertrag, der ua folgende Regelungen enthielt:
Im Fall einer Scheidung hat der Bf seiner Ehegattin eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, wenn und solange diese oder ein gemeinsames Kind auf die Weiterbenützung der Ehewohnung angewiesen ist. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen hat der Bf seiner Ehegattin zur Anschaffung einer Ersatzwohnung einen Pauschalbetrag von 100.000,00 Euro zu leisten.
Wenn und solange die Eheg...