Nachhaltigkeit
1. Aufl. 2024
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1. Einführung
Es ist Ziel des europäischen Gesetzgebers, Finanzströme für die grüne Transformation der Wirtschaft zu nutzen. Bis 2030 ist ein jährliches Investitionsvolumen von EUR 260 Mrd erforderlich, um Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Volumen kann nur durch zusätzliches privates Kapital aufgebracht werden. Aufgrund der Transformationsfunktion des Finanzmarktes ist es damit nur konsequent, vorrangig die am Finanzmarkt tätigen Akteure in die Pflicht zu nehmen. Finanzintermediäre unterliegen infolge der „Sustainable-Finance“-Strategie vielfachen neuen nachhaltigkeitsbezogenen Regelungen. Diese sind als Aufsichtsrecht vorrangig gegenüber der Aufsichtsbehörde nachzuweisen. Zugleich werden damit aber auch die Pflichten von Finanzintermediären in der Kundenbeziehung explizit oder implizit durch vielfache Einzelregelungen geformt. Der vorliegende Beitrag soll eine Systematisierung der nachhaltigkeitsbezogenen Pflichten von Kreditinstituten und Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds gegenüber ihren Kunden bieten und privatrechtliche Rechtsfolgen einer Verletzung aufzeigen.
S. 1422. Pflichtenkreise
2.1. Nachhaltigkeitsbezogene Wohlverhaltenspflichten
Das Verhalten von Kreditinstituten ...