Das österreichische Kartellrecht
5. Aufl. 2024
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S. 177Teil 8 - Zusammenschlusskontrolle
I. Überblick
Die kartellrechtlichen Regeln über Zusammenschlüsse bezwecken die präventive Kontrolle externen Unternehmenswachstums, indem sie für gewisse Formen des Übergangs von bestehenden Marktpositionen, insbesondere in Form des Unternehmenserwerbs, eine Genehmigungspflicht statuieren. Damit können bestimmte Konzentrationsprozesse untersagt werden, wenn zu erwarten ist, dass durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird oder - seit Einführung des § 12 Abs 1 Z 2 KartG durch das KaWeRÄG 2021 - wirksamer Wettbewerb sonst erheblich behindert wird. Zweck des Zusammenschlusskontrollverfahrens ist, das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung einer Marktstruktur, die einen funktionierenden Wettbewerb verspricht, zu fördern. Medienzusammenschlüsse werden überdies dahingehend geprüft, ob zu erwarten ist, dass durch sie die Medienvielfalt beeinträchtigt wird.
Die Bestimmungen über die Zusammenschlusskontrolle (auch „Fusionskontrolle“ genannt) sind in den §§ 7-19 KartG enthalten. §§ 7-9 regeln den Anwendungsbereich. Das Verfahren ist in den nachfolgenden Paragraphen geregelt, wobei die inhaltlichen Kriterien, na...