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SWK 31, 10. November 2024, Seite 1297

Umsatzsteuer-Update November 2024: Aktuelles auf einen Blick

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ - Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Anhebung der Kleinunternehmergrenze ab 2025

Normen: § 6 Abs 1 Z 27 UStG; § 21 Abs 6 UStG.

In BGBl I 2024/144 vom wurde das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) kundgemacht. Im Bereich der Umsatzsteuer kam es zu einer Anhebung der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer mit Wirksamkeit ab 2025 (§ 28 Abs 65 UStG). Ab nächstem Jahr ist die Umsatzgrenze in § 6 Abs 1 Z 27 UStG mit 55.000 Euro festgelegt. Gleichzeitig wurde diese Grenze auch für die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in § 21 Abs 6 UStG vorgesehen.

Aus den Erläuterungen zum PrAG 2025 (ErlRV 2710 BlgNR 27. GP, 7) ergibt sich dazu lediglich, dass die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (brutto) erhöht werden soll. Die neue Grenze soll auch in der Einkommensteuer gelten (im Hinblick auf die Kleinunternehmerpauschalierung), wodurch eine entsprechende Harmonisierung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer sichergestellt werden soll.

Hinweis: Durch das AbgÄG 2024 kam es ua für die Kleinunternehmerbefreiung zu umfangreichen Änderungen (siehe dazu Maierhofer-Poiss/Herglotz, Umsatzsteuerliche Neuerung...

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