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SWK 31, 10. November 2024, Seite 1274

Verordnungen zur Progressionsabgeltung kundgemacht

Fahrtkostenersatz - Kilometergeld - Neuerungen beim Sachbezug

Stefan Schuster

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) wurde das letzte Drittel der Progressionsabgeltung legistisch verteilt. Dies schlägt sich ua in diversen Verordnungen nieder, die nunmehr im BGBl kundgemacht wurden und mit 2025 in Kraft treten. Zudem wurde die Sachbezugswerteverordnung novelliert.

1. Progressionsabgeltung

Mit dem PrAG 2025 wurde das letzte Drittel der kalten Progressionswirkung mit 651 Mio Euro als Entlastung auf den Weg gebracht. Neben einer neuerlichen Anpassung der Tarifstufen und Absetzbeträge erfolgte zB auch eine Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder sowie der Kilometergelder. Einige Maßnahmen wurden kürzlich mit Verordnungen umgesetzt.

2. Fahrtkostenersatzverordnung (BGBl II 2024/288)

Ein pauschaler Fahrtkostenersatz ist dann möglich, wenn nicht die tatsächlichen Aufwendungen vom Arbeitgeber ersetzt werden. Die Fahrtkostenersatzverordnung basiert auf § 16 Abs 1 Z 12 EStG iVm § 26 Z 4 lit f EStG und bestimmt, wie der pauschale Fahrtkostenersatz abgewickelt werden soll.

Der pauschalierte Fahrtkostenersatz kann entweder in der Höhe des Beförderungszuschusses gemäß § 7 Abs 5 Reisegebührenvorschrift (RGV) oder durch Ansatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel gewährt werden. Aus § 7 Abs 5 RGV erg...

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