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Der internationale Wochenaufenthalter in der Schweiz
In der Schweiz werden Personen auch dann an ihrem Wohnort besteuert, wenn sie einen Nebenwohnsitz am Arbeitsort haben, sofern sie diesen nur während der Arbeitstage nutzen und die restliche Zeit an ihrem Wohnort verbringen (sogenannte Wochenaufenthalter). Der nähere Bezug zum Wohnort als zum Arbeitsort ist vor allem durch familiäre Situationen bestimmt; für alleinstehende, erwachsene Personen über 25 Jahre liegt dieser allerdings grundsätzlich am Arbeitsort, weil Beziehungen zu den Eltern nicht mehr berücksichtigt werden. Zepf/Rossi (PIStB 2024, 283 ff) führen aus, dass Schweiz das Prinzip des Wochenaufenthalters auch in internationalen Verhältnissen anwende. Eine Person mit Wohnsitz im Ausland könne durch die Anmietung einer Zweitwohnung in einem steuergünstigen Kanton (zB Schwyz, Zug) den Status als internationaler Wochenaufenthalter begründen und werde auch bei einem Arbeitsort im Kanton Zürich dort nicht steuerpflichtig. Damit könne mit einem geringen zusätzlichen Arbeitsweg unter der Woche eine wesentliche Steuerersparnis erzielt werden.