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SWI 11, November 2024, Seite 606

EuGH: Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen an Sondervermögen auf Rentenfonds

In seinem Urteil vom , Inspecteur van de Belastingdienst Utrecht, verb Rs C-639/22 bis C-644/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befasS. 607 sen, ob Rentenfonds, die auf der zweiten Säule des Pensionssystems der Niederlande beruhen, als Sondervermögen iSd Art 135 Abs 1 lit g MwStSyst-RL einzustufen und daher Verwaltungsleistungen an diese Rentenfonds von der Mehrwertsteuer befreit sind. Diesem Urteil, das aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens der Rechtbank Gelderland (Bezirksgericht Gelderland, Niederlande) gemäß Art 267 AEUV ergangen ist, lagen zusammengefasst folgende Ausgangssachverhalte zugrunde:

Bei den Klägerinnen der Ausgangsverfahren in den Rs C-639/22 und C-641/22 bis C-644/22, also bei X, Y, Stichting Pensioenfonds voor Fysiotherapeuten, Stichting BPL Pensioen und Stichting Bedrijfstakpensioensfonds voor het levensmiddelenbedrijf (BPFL), handelt es sich um niederländische Rentenfonds, die Vermögensverwaltungsdienstleistungen eines außerhalb der Niederlande ansässigen Vermögensverwalters in Anspruch genommen haben. In der Rs C-640/22 hat die Klägerin des Ausgangsverfahrens, Fiscale Eenheid Achmea, eine Gesellschaft niederländischen Rechts, Vermögensverwa...

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