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Vorsteuerberichtigung bei Verkauf einer Einheit eines nur teilweise vermieteten Einkaufszentrums
Im gegenständlichen Verfahren war im Wesentlichen strittig, ob durch die Vermietung einzelner Einheiten eines Einkaufszentrums auch das gesamte Gebäude bereits im Sinne von § 12 Abs 10 UStG genutzt wurde oder ob der steuerfreie Verkauf einer nie genutzten Einheit zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG führt. Dieser Beitrag geht darüber hinaus auf die Maßgeblichkeit der Verwendungsabsicht für die Vorsteuerberichtigung ein.
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RV/3100077/2015; Revision zugelassen. | §§ 12 Abs 10 und 11 UStG 1994, Art 184 ff RL 2006/112/EG (MwStSystRL) |
1. Der Fall
Im Jahr 2002 errichtete die Beschwerdeführerin (Bf) ein Einkaufszentrum mit Tiefgarage, Geschäften und Wohnungen. Die Liegenschaft war zu diesem Zeitpunkt noch teilparifiziert, wobei eine gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Wohnungseigentümerin der Wohnungen war und die Bf ideelle Miteigentümerin der Gesamtliegenschaft im Ausmaß von etwa 80 %.
Da zahlreiche Geschäftseinheiten nie vermietet werden konnten, entschloss sich die Bf im Jahr 2010 dazu, eine dieser Einheiten zu verkaufen und betrieb daher zunächst die Parifizierung der gesamten Liegenschaft. Kurz zuvor ließ die Bf bereits im Hinblick auf den Verkauf eine Zwischenwand zwischen zwei unvermieteten Geschäftseinheiten verset...