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Angemessener Zeitraum zur Begründung des Hauptwohnsitzes
Entscheidung: ; Revision zugelassen.
Norm: § 30 Abs 2 Z 1 lit a EStG.
Für die Hauptwohnsitzbefreiung des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG 1988, wonach die Liegenschaft ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben muss, ist erforderlich, dass der Hauptwohnsitz ab dem Zeitpunkt der Anschaffung unverzüglich begründet wird. Die Verwaltungspraxis sieht für diese unverzügliche Hauptwohnsitzbegründung eine Toleranzfrist von zwölf Monaten vor, im Einzelfall kann diese Frist jedoch – wenn eine raschere Hauptwohnsitzbegründung objektiv nicht möglich ist – auch länger sein (hier: 20 Monate; siehe auch VwGH Ro 2015/15/0006 vom ).