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ASoK 11, November 2024, Seite 432

Zur Tätigkeit hauptberuflich beschäftigter Angehöriger nach § 2 BSVG

Privatrechtliche Grundlagen und deren sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Peter Kaluza

Die Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz umfasst nicht nur Personen, die auf eigene Rechnung und Gefahr einen land-/forstwirtschaftlichen Betrieb führen, sondern ua auch deren Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder, Ehegatten oder eingetragene Partner, sofern keine gemeinsame Betriebsführung vorliegt, sowie nach erfolgter Übergabe im land-/forstwirtschaftlichen Betrieb verbleibende Eltern(teile), Großeltern(teile), Wahl-, Stief- und Schwiegereltern(teile), wenn sie hauptberuflich in diesem Betrieb beschäftigt sind (zu den weiteren Voraussetzungen siehe nachstehend).

1. Privatrechtliche Grundlagen

Als Rechtsgrund der Beschäftigung kommt üblicherweise die Mitarbeit aufgrund familienrechtlicher Verpflichtung oder ein Dienstverhältnis in Betracht; hinsichtlich der Ehegatten ist die Verpflichtung zur Mitwirkung im Erwerb in § 90 Abs 2 ABGB geregelt, bei Kindern, für die gesetzlich nur die Beistandspflicht zwischen Kindern und Eltern gemäß § 137 Abs 1 ABGB gilt, wird im Zweifel aber ebenfalls das Vorliegen einer familienrechtlichen Mitarbeitspflicht vermutet. Aber auch die Tätigkeit aufgrund eines freien Dienstvertrags ist möglich - dazu folgend...

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