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SWK 30, 25. Oktober 2024, Seite 1265

Bürokratieentlastung in Deutschland

Neues Gesetz soll knapp 1 Mrd Euro an Entlastungen bringen

Am hat der deutsche Bundesrat dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie zugestimmt. Mit dem Gesetz soll es nach der Devise „Digitale Dienste statt analoger Altlasten“ zu spürbaren Vereinfachungen im Wirtschaftsleben kommen; die finanzielle Entlastung wird mit knapp 1 Mrd Euro veranschlagt. Die wesentlichen Eckpunkte des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes sind:

  • Buchungsbelege müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden.

  • Digitale Steuerbescheide sollen die Regel werden. Die bisher vorgesehene Einwilligung des Empfängers entfällt, stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant.

  • Eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater wird geschaffen; Arbeitgeber müssen damit nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen. Eine Generalvollmacht soll genügen. Sie soll elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden können.

  • Digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift sollen forciert werden.

  • Arbeitsverträge sollen vermehrt digital vorliegen, um Arb...

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