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SWK 30, 25. Oktober 2024, Seite 1242

EuGH steckt rechtlichen Rahmen für Zugriff auf Handy‑Daten ab

Rechtsschutz zwischen Datenminimierung und Strafverfolgung

(S. M.) - Im Urteil vom , Bezirkshauptmannschaft Landeck, C-548/21, hat die Große Kammer des EuGH die unionsrechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu auf einem Handy gespeicherten personenbezogenen Daten zu Zwecken der Strafverfolgung klargestellt. Sicherstellung und Auswertung sind zwar nicht auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt, müssen aber vorher von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde genehmigt werden und verhältnismäßig sein. Das Urteil ist über den Anlassfall hinaus von besonderer Tragweite für Österreich, harrt doch das vom VfGH mit Ablauf des aufgehobene Gefüge der Sicherstellung (§§ 109 ff StPO) nach wie vor einer Neuregelung. Der EuGH gibt dem nationalen Gesetzgeber dafür einige wesentliche Anhaltspunkte.

1. Sachverhalt

Österreichische Zollbeamte beschlagnahmten ein Paket mit Cannabis. Ohne staatsanwaltliche oder richterliche Genehmigung stellten Polizisten im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung das Handy des Adressaten sicher und unternahmen mehrere Versuche, dieses zu entsperren.

Der Betroffene erhob Beschwerde gegen die Sicherstellung vor dem LVwG Tirol. Erst in diesem Verfahren erfuhr er von den Entsperrversuchen.

Das LVwG richtete ein Vorabentscheidungsersuc...

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