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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 247

Wohnungserhaltungsanspruch in der Regel kein Hindernis einer Zivilteilung

iFamZ 2024/183

Astrid Deixler-Hübner

§§ 97, 830 ABGB

OGH 8. 8 .2024, 5 Ob 101/24z

Der Wohnungserhaltungsanspruch nach § 97 ABGB gewährt dem wohnungsberechtigten Ehegatten einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem verfügungsberechtigten anderen Ehegatten. Dieser stellt jedoch kein Teilungshindernis einer Zivilteilung iSd § 830 ABGB dar. Der Anspruch dient primär dem Schutz des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten und greift nicht gegenüber Dritten, es sei denn, es liegt ein arglistiges Zusammenwirken mit dem verfügungsberechtigten Ehegatten vor. Ein solches Hindernis könnte nur dann bestehen, wenn die Versteigerung zur Obdachlosigkeit minderjähriger, noch nicht selbsterhaltungsfähiger Kinder führen würde, sofern dem beklagten Ehegatten die Pflege und Erziehung zukommt.

Die Kläger sind die Kinder, der Beklagte der Bruder der 2020 verstorbenen Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit einem Zweifamilienhaus. Die Kläger wurden durch Einantwortung als Erben je zu einem Achtel Liegenschaftseigentümer, der Beklagte war schon zuvor Hälfteeigentümer. Seine von ihm getrennt lebende Ehegattin, die Nebenintervenientin, bewohnt eine Hälfte des Doppelwohnhauses. Die andere Hälfte bewohnte bis zu ihrem Tod die Mutter der Kläger. (...)

§ 830 Satz 2 ABGB gewährt jede...

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