Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Diskrepanz von Wohnsitzmeldung und tatsächlichem Aufenthalt in Ungarn
iFamZ 2024/176
Da in Ungarn ein dem österreichischen Melderecht vergleichbares System existiert, nach dem einer Person die Meldung oder Registrierung des Hauptwohnsitzes möglich ist, ist die Vornahme einer richtigen hauptwohnsitzlichen Meldung Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Nutzt die Mutter die Wohnimmobilie, an der sie die Meldung des Wohnsitzes im relevanten Zeitraum beibehielt, nicht (mehr) als lebensführungsmäßiges Zuhause, kann eine solche nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Meldung nicht als hauptwohnsitzliche Meldung iSd § 2 Abs 6 KBGG qualifiziert werden.