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Geldunterhaltsanspruch ab Wohnungstrennung
iFamZ 2024/160
Zieht der unterhaltspflichtige Vater während eines Monats aus der gemeinsamen Wohnung aus und stellt er mit diesem Zeitpunkt die Erbringung von Naturalunterhaltsleistungen ein, gebührt dem Kind für den verbleibenden Teil des Monats (und nicht erst ab dem dem Auszug folgenden Monatsersten) Geldunterhalt.