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iFamZ 5, Oktober 2024, Seite 222

Geldunterhaltsanspruch ab Wohnungstrennung

iFamZ 2024/160

§§ 231, 1418 Satz 2 ABGB

Zieht der unterhaltspflichtige Vater während eines Monats aus der gemeinsamen Wohnung aus und stellt er mit diesem Zeitpunkt die Erbringung von Naturalunterhaltsleistungen ein, gebührt dem Kind für den verbleibenden Teil des Monats (und nicht erst ab dem dem Auszug folgenden Monatsersten) Geldunterhalt.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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